Was ist zu tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?

(Werbung: Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Unterstützung der Firma VEXCASH AG in Berlin)

Autor: Michael Prokoph, Online Marketing Manager VEXCASH AG

Nach einem geselligen Nachmittag mit guten Freunden, heißt es nun, sich auf das Fahrrad schwingen und gemütlich nach Hause radeln. Auf den ersten Blick ist das Rad jedoch gar nicht zu sehen. Zunächst einmal versucht ein jeder natürlich die Ruhe zu bewahren. Doch schnell wird einem bewusst, dass hier etwas nicht stimmt. Das Fahrrad wurde gestohlen. Blankes Entsetzen und Wut machen sich breit.

Abgesehen von der ärgerlichen Tatsache, dass man nun zu Fuß nach Hause gehen muss oder in ein Taxi investieren muss. Nun warten auch noch einige Wege auf einen. Von der Anzeige bis hin zur Meldung bei der Versicherung. Was muss man eigentlich alles tun, wenn einem das Fahrrad geklaut wurde?
Erst bei der Polizei melden, dann bei der Versicherung

Der erste Schritt führt zur Polizei. Diese kann entweder telefonisch über die bekannte Nummer 110 angerufen werden oder aber man geht direkt zur nächst gelegenen Dienststelle, um den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.

Angaben zum Tatort und Zeit sind wichtig. Sprich, wann und wo wurde das Fahrrad ordnungsgemäß abgestellt. Des Weiteren benötigt die Polizei die Rahmennummer, um das Fahrrad konkret zuordnen zu können. Zu finden ist diese Nummer entweder direkt auf dem hinteren Sattelteil, dem Rohr, welches Sattel und Rahmen verbindet oder auch am Lenker. Anderenfalls kann eine solche Nummer auch auf der Rechnung des Rads erscheinen.

Zudem werden Angaben zu den Besonderheiten des Rades benötigt. Gibt es einen speziellen Sattel oder Lenker? Ist ein Fahrradkorb vorhanden oder hat es eine spezielle Farbe? Sicherlich wird auch die Frage kommen, ob das Rad angeschlossen war und wenn ja, mit welcher Art von Schloss.

Um all diese Fragen im entscheidenden Moment beantworten zu können, ist es nach dem Kauf eines Fahrrades ratsam, sich diese Angaben zu notieren, beziehungsweise im Handy einzuspeichern.
Für die weiteren Ermittlungen wird selbstverständlich eine Aktennummer angelegt. Unter dieser Nummer können sich Betroffene zum einen über den Stand der Dinge erkundigen und zum anderen ist die Anzeigennummer wichtig für die Versicherung
Diese wird im zweiten Schritt über den Diebstahl informiert. Wer die Nummer der zuständigen Versicherung gleich zur Hand hat, kann den Schaden sofort per Telefon melden. Aber Achtung: Die Hausratversicherung kommt nur für den Diebstahl aus dem Haus, dem Keller oder der Garage auf! Wird das Fahrrad jedoch an anderen Plätzen entwendet, dann ist eine zusätzliche Fahrradversicherung notwendig.

Eine Versicherung zahlt auch nicht unmittelbar. Oftmals vergeht eine Frist von bis zu drei Wochen. Das Versicherungsunternehmen hält sich auf diese Weise die Option offen, für den Fall, dass das Fahrrad noch auftaucht oder gefunden wird.
Nicht selten werden Räder einfach spontan für eine kurze Fahrt entwendet und dann einfach ein paar Kilometer weiter wieder abgestellt. Daher in naher Zukunft die Augen offen zu halten und gegebenenfalls über die sozialen Netzwerke eine Suche starten. Im regionalen Tagesblatt kann ebenfalls eine kleine Anzeige aufgegeben werden. Der Besuch beim Fundbüro lohnt sich ab und zu auch. Immerhin hat es schon hin und wieder das Rad und seinen Besitzer wieder zusammengeführt.
Wichtig!

Die Versicherung springt nur ein, wenn der Besitzer ein hochwertiges und teures Schloss nachweisen kann. Einige Versicherungen schreiben sogar Art und Modell vom Fahrradschloss beim Abschluss der Police vor.
Fahrrad sichern – Vorsorge ist besser als Nachsorge

Natürlich lässt sich der Diebstahl nicht generell vermeiden. Dennoch kann man als Fahrradbesitzer selbstverständlich etwas tun, um es den Langfingern zu erschweren.
Der Abschluss einer Fahrradversicherung ist beim Erwerb hochwertiger Zweiräder dringend zu empfehlen. Anschließend sollten, wie bereits erwähnt, die wichtigsten Daten zum Rad notiert werden.

Als nächster Schritt steht der Kauf eines hochwertigen und sicheren Fahrradschlosses an. Im Fachhandel kann man sich diesbezüglich gern beraten lassen. Zu guter Letzt liegt es stets bei einem selber, das Fahrrad immer ordnungsgemäß abzuschließen.
Das Fahrrad taucht wieder auf! Was ist zu tun?

Wer sein gestohlen gemeldetes Rad bei einem Spaziergang wieder findet, kann es nicht einfach mitnehmen. In diesem Fall muss zunächst die Polizei informiert werden. Anhand der Angaben wird nun klar der Eigentümer ermittelt.

Selbiges trifft auch zu, falls das Fahrrad an einen Dritten ohne dessen Wissen verkauft wurde. Der neue Besitzer hat kein Anrecht darauf, das Rad zu behalten. Es wird dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zur Verfügung gestellt.

 

 

Produktrückruf: Prophete E-Bike Damen

Rueckruf_Prophete Gerade habe ich bei Facebook eine Nachricht des ADFC-Darmstadt gelesen. Es geht um einen Produktrückruf der Firma Prophete. Das 26 Zoll E-Bike Damen mit der Artikelnummer 52406-0111 und der EAN-Nummer 4014607524063, die im Zeitraum vom Dezember 2015 bis Juli 2016 ausgeliefert wurden. Bei diesem Modell können – wie der Hersteller schreibt – in seltenen Fällen zu Rissen im Tretlagerbereich kommen. Prophete hat auf seiner Homepage eine PDF-Datei mit weiteren Inforationen zum Abruf bereitgestellt.

Alcoho-Lock–Fahrradschloss mit Alkoholtester

alcoho-lock1Es gibt immer wieder mal eine Diskussion über alkoholisierte Radfahrer und die Herabsetzung des Höchstwertes für Alkohol am Lenker. In Frankreich muss man zum Beispiel im Auto einen Alkoholtester mit sich führen.

Jetzt hat ein japanischer Hersteller das „Alcoho-Lock“ vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein „smartes“ Fahrradschloss, bei dem ins „Röhrchen“ blassen kann und dann am Smartphone seinen Promillewert ablesen kann. Ein blockieren des Schlosses beim überschreiten eines bestimmten Promillewertes ist nicht vorgesehen.

Fazit: Mal wieder ein überflüssiges Gatget. Wenn ich Alkohol getrunken habe, setze ich mich nicht mehr aufs Rad. Das ist meiner Meinung nach die einfachste und sicherste Methode für den Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr. Und Radfahrer die den Alco-Lock nutzen müsste, werden dies wohl kaum tun.

Quelle: 11tech

Fahrradschlösser

Jeder von uns nutzt Fahrradschlösser, ob Seilschloss mit Schlüssel oder Zahlenkombination, Highendschloß mit beweglichen Stahlgliedern oder fest am Rahmen befestigtes Schl0ß. Beim stöbern im Netz bin ich jetzt auf 2 neue Schlösser entdeckt.

Zum einen die Interlock Sattelstütze mi integriertem Seilschloss und zum anderen das Seatylock Schloss.

Die Interlock Sattelstütze beherbergt während der Fahrt das Seil, lediglich das eigentliche Schloss ist unter dem Sattel sichtbar. Beim abstellen wird das Schloss dann einfach aus der Stütze herausgezogen, bleibt aber in der Stütze verankert so dass die Sattelstütze nicht ständig entfernt werden muss und das Rad gesichert werden kann. Die Interlock Sattelstütze ist für 59,95 Euro z.B. bei Amazon zu finden.

Das Seatylock ist ein Faltschloss mit anmontiertem Sattel. Um das Schloss verwenden zu können muss lediglich ein Hebel unter dem Sattel umgeklappt werden, um den Sattel mitsamt dem Faltschloss aus seiner Halterung zu nehmen und als Schloss seinen zweiten Zweck zu erfüllen. Der Sealtylock Sattel wird auf der seatylockWebseite des Herstellers für 129 US$ angeboten, einen deutschen oder europäischen Vertrieb habe ich nicht gefunden. Auf der Webseite von It started with a fight… habe ich folgendes Video zum Seatylock gefunden.

Der Vorteil bei beiden Schlössern – man muss keinen anderen Platz am Rad suchen, an dem das Schloss während der Fahrt befestigt ist. Der Nachteil – ebenfalls bei beiden Schlössern – eine Werkzeugtasche, evtl. mit Reserveschlauch, kann nicht unterm Sattel befestigt werden.

Radtour im Nebel

Gestern wollte ich eine kleine Radtour machen um Freunde zu besuchen.  Ich hatte mich schon auf eine schöne herbstliche Runde eingestellt – wenigstens Zeitweise mit etwas Sonnenschein. Es kam anders. Als ich Zuhause los fuhr war es schon leicht neblig. „OK“ dacht ich, dann wird´s hoffentlich unterwegs besser. Ich hatte einen Rucksack dabei über den ich sicherheitshalber eine Warnweste gehängt habe um besser gesehen zu werden. Das war aber ein Fall von Denkste – es kam knüppeldick. Teilweise hatte ich eine Sicht von vieleicht 10 Meter. An einer Abzweigung wäre ich fast vorbei gefahren, obwohl ich noch kurz vorher ein Auto rausfahren gesehen habe. Beim Bremsen kam dann die zweite Überraschung – das Hinterrad fing an sich selbständig zu machen und wollte ausbrechen. Es war offensichtlich auch noch relativ glatt – kein Eis aber glatt. Kurz vorher musste ich meine Brille ausziehen – ich sah ohne Brille mehr als mit. Ein Helm mit Visier hätte hier auch versagt, ich kenne zumindest keinen Helm mit integrierten Scheibenwischern. Die ganze Fahrt war insgesamt sehr anstrengend, zum einen weil ich momentan Außer Form bin und zum anderen war die Konzentration wegen des Nebels so hoch, dass sie viel Kraft gekostet hat. Die Rückfahrt war dann deutlich angenehmer – teilweise war Sternenklarer Himmel und wenn’s neblig war, war´s´nicht so schlimm wie bei der Hinfahrt. Neben meinen guten Bremsen – Magura HS33 – hat sich auch meine Beleuchtungsanlage – Luxos U mit AXA Rücklicht und Shimano Nabendynamo – bewährt, insbesondere ohne die Luxos hätte ich noch weniger gesehen.

Wenn ich da an meine früheren Nebelfahrten denke – Lampen die kaum heller als Kerzen waren, Dynamos die bei Nässe einfach durchgerutscht sind und Bremsen bei denen man den Eindruck hatte, dass man einen Ozeanriesen versucht zu bremsen – dann hat sich die Technik zum Glück deutlich verbessert.

E-Bike: Stern Artikel zum Streit zwischen Stiftung Warentest und Herstellern

Heute ist bei Stern.de ein sehr lesenswerter und neutraler Artikel zum Dauerstreit zwischen Stiftung-Warentest/ADAC und den E-Bike Herstellern erschienen.

Stern: Elektrofahrräder bei Stiftung-Warentest – Riesenärger um Testmethoden

Ich halte den Testaufbau mechanisch für sehr fragwürdig und den ganzen Test sowie seine mediale Verbreitung für sehr manipulativ – gegen e-Bikes. Was mich aber auch nicht wirklich wundert – immerhin ist der Test in Zusammenarbeit mit dem ADAC gemacht worden.

Ich traue nur Tests, die ich selbst manipuliert habe Zwinkerndes Smiley.

Dynamopflicht ist Geschichte

Ab Heute gilt die Änderung in der StVZO §67.

Demnach gibt es ab Heute keine Dynamopflicht mehr. Ab sofort sind neben Dynamo betriebener Beleuchtung auch Batterielampen und akkubetriebene Lampen zugelassen. Laut dem Gesetzestext kann jetzt auch eine Batterielampe mit 6V oder Akkulampen benutzt werden. Der Knackpunkt könnte sein, dass im Gesetzestext von „fest am Rad angebrachten Leuchten“ gesprochen wird – hier ist strittig, ob die Lampe nur während der Fahrt fest am Rad sein muss oder ob sie tatsächlich dauerhaft fest ans Rad geschraubt sein muss. Eine weitere Einschränkung ist das festlegen der Spannung auf 6Volt, die meisten Batterie-Rücklichter benutzen nur eine  oder zwei Batterien. Unstrittig ist allerdings, dass blinkende Leuchten nach wie vor nicht am Fahrrad verbaut sein dürfen – an der Kleidung ist das allerdings nicht so.

Ich gehe davon aus, dass die Polizei die Spannungsbeschrängung auf 6Volt nicht wirklich kontrolliert.

Ich selbst benutze an meinen Rädern – mit Ausnahme meines Rennrades, hier war die Batteriebeleuchtung schon längst erlaubt –  Dynamobeleuchtung mit Nabendynamos.

Weitere Links zu diesem Thema:

Ramsauer will Dynamopflicht kippen
Bundestag schafft Dynamopflicht ab
Batterie- Akkubeleuchtung am Rad

Ramsauer will Dynamopflicht kippen

Verkehrsminister Ramsauer hat sich ja nicht gerade als Freund der Radfahrer geoutet. Das scheint er jetzt ändern zu wollen – oder liegt’s an der nahenden Bundestagswahl ?

Er hat bemerkt dass viele Radfahrer mit Akkuleuchten am Rad unterwegs sind anstatt der eigentlich vorgeschriebenen Dynamobeleuchtung. Außerdem ist Ihm aufgefallen dass die Akkulampen besser sind als alte Dynamolampen.

Jetzt hätte jeder erwartet, dass er wieder über die Verrohung der Kampfradler lamentiert. Aber weit gefehlt! Ramsauer will die StVZO an die technischen Gegebenheiten anpassen und Akkubeleuchtung zulassen. An der Lampe muss eine Anzeige vorhanden sein, um den Ladezustand des Akkus anzuzeigen.

Bereits nächsten Freitag soll der Bundesrat über diese Änderung abstimmen.

 

Weitere Links zu diesem Thema:

Bundestag schafft Dynamopflicht ab
Dynamopflicht ist Geschichte
Batterie- Akkubeleuchtung am Rad

Teilschuld durch nichttragen von Fahrradhelm

Mit dem Gerichtsurteil vom 5. Juni 2013 hat der Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 7 U 11/12) die Diskussion um die Helmplicht erneut entfacht. In dem Urteil wird einer Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls, den sie zweifellos nicht verursacht hat, gegeben.

Die Frau fuhr mit ihrem Rad, als die Tür an einem parkenden Auto so plötzlich geöffnet wurde, dass sie nicht mehr ausweichen konnte und schwer stürzte. Bei dem Sturz zog sich die Frau schwere Schädelverletzungen zu, die sie evtl. durch tragen eines Helmes hätte vermeiden können.

Meiner Meinung nach kann man zum Helm stehen wie man will, aber dass das Unfallopfer,  alleine durch nichttragen eines Helms, eine Teilschuld bekommt kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man der Auffassung des Gerichtes folgt, müssten auch Fußgänger einen Helm tragen – den er kann auch bei Fußgängern – Verletzungen verhindern die einem ein Autofahrer zufügen kann.

Ich selbst fahre nur mit Helm. 2011 hatte ich 2 Unfälle – die bei relativ geringen Geschwindigkeiten passierten, bei denen ich froh war einen Helm auf dem Kopf zu haben. Beim ersten Unfall ist in einer schweren Steigung die Kette an meinem Rad gerissen und ich bin voll mit dem Kopf aufgeschlagen – der Helm war auf der Innenseite völlig eingedrückt – und beim 2. Unfall wurde ich von einem PKW angefahren (wir waren beide ca. 25 km/h schnell) und bin über den Kotflügel geflogen. Vermutlich bin ich mit dem Hinterkopf gegen die A-Säule geknallt – denn am Helm war ein Stück heraus gebrochen.

 

Keine Teilschuld durch nichttragen von Fahrradhelm

Fahrradcodierung

Die Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach veranstaltete an diesem Wochenende den „Mobilitätstag 2013“ in dessen Rahmen auch die Möglichkeit bestand, sein Fahrrad für eine kleine Spende konnte man sein Rad beim „kriminalpräventiven Rat der VG Rüdesheim“ codieren zu lassen.

Die Codierung kann mittels Gravur oder mittels Aufkleber am Rahmen angebracht werden. Die Anbringung von Aufklebern ist für Karbon- und Titan-Rahmen die einzige Möglichkeit der Codierung.

DSCF0110Ich wollte mir mal ansehen, wie das ganze abläuft und habe bei dieser Gelegenheit das E-Bike meiner Freundin codieren lassen. Zunächst musste man seine Daten – Name und Anschrift sowie Fahrradtyp – auf einem Formular angeben. Aus diesen Daten wurde dann der Code ermittelt.

Nachdem ein paar kleine technische Probleme mit dem Fräser behoben waren konnte das Rad codiert werden. Der Code wird immer auf der rechten Seite des Sattelrohres (für Aufkleber gibt es auch noch andere stellen) angebracht. Mit einem Aufkleber wurde der Code dann noch gegen äußere Einflüsse geschützt.

Durch die Codierung ist es Einfach, im Falle eines Diebstahls, den Besitzer zu ermitteln. Der Code besteht aus 5 oder 6 Bereichen:

  1. dem KFZ-Kennzeichen
  2. den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindecodes (3 stellig)
  3. der Kennziffer für die Straße (5 stellig)
  4. der Hausnummer (3 stellig)
  5. den Initialen (2 stellig)
  6. der Jahreszahl (2 stellig)

Bei einem Umzug muss das Fahrrad nicht neu Codiert werden, da die aktuelle Adresse über die Einwohnermeldeämter ermittelt werden kann. Genauso ist der Verkauf des Rades kein Problem. Beim Verkauf muss der Fahrradpass, den man mit der Codierung ausgehändigt bekommt, dem neuen Eigentümer mitgegeben werden. Zusätzlich sollte man einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, mit diesem kann der Käufer dann das Rad neu codieren lassen.

In letzter Zeit gehen einige Polizeibehörden dazu über, eigene Codierungen zu verwenden. Das ist problematisch, da die Stärke einer solchen Codierung auch von seiner Verbreitung  und dem Bekanntheitsgrad abhängt