(Werbung: Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Unterstützung der Firma VEXCASH AG in Berlin)
Autor: Michael Prokoph, Online Marketing Manager VEXCASH AG
Nach einem geselligen Nachmittag mit guten Freunden, heißt es nun, sich auf das Fahrrad schwingen und gemütlich nach Hause radeln. Auf den ersten Blick ist das Rad jedoch gar nicht zu sehen. Zunächst einmal versucht ein jeder natürlich die Ruhe zu bewahren. Doch schnell wird einem bewusst, dass hier etwas nicht stimmt. Das Fahrrad wurde gestohlen. Blankes Entsetzen und Wut machen sich breit.
Abgesehen von der ärgerlichen Tatsache, dass man nun zu Fuß nach Hause gehen muss oder in ein Taxi investieren muss. Nun warten auch noch einige Wege auf einen. Von der Anzeige bis hin zur Meldung bei der Versicherung. Was muss man eigentlich alles tun, wenn einem das Fahrrad geklaut wurde?
Erst bei der Polizei melden, dann bei der Versicherung
Der erste Schritt führt zur Polizei. Diese kann entweder telefonisch über die bekannte Nummer 110 angerufen werden oder aber man geht direkt zur nächst gelegenen Dienststelle, um den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.
Angaben zum Tatort und Zeit sind wichtig. Sprich, wann und wo wurde das Fahrrad ordnungsgemäß abgestellt. Des Weiteren benötigt die Polizei die Rahmennummer, um das Fahrrad konkret zuordnen zu können. Zu finden ist diese Nummer entweder direkt auf dem hinteren Sattelteil, dem Rohr, welches Sattel und Rahmen verbindet oder auch am Lenker. Anderenfalls kann eine solche Nummer auch auf der Rechnung des Rads erscheinen.
Zudem werden Angaben zu den Besonderheiten des Rades benötigt. Gibt es einen speziellen Sattel oder Lenker? Ist ein Fahrradkorb vorhanden oder hat es eine spezielle Farbe? Sicherlich wird auch die Frage kommen, ob das Rad angeschlossen war und wenn ja, mit welcher Art von Schloss.
Um all diese Fragen im entscheidenden Moment beantworten zu können, ist es nach dem Kauf eines Fahrrades ratsam, sich diese Angaben zu notieren, beziehungsweise im Handy einzuspeichern.
Für die weiteren Ermittlungen wird selbstverständlich eine Aktennummer angelegt. Unter dieser Nummer können sich Betroffene zum einen über den Stand der Dinge erkundigen und zum anderen ist die Anzeigennummer wichtig für die Versicherung
Diese wird im zweiten Schritt über den Diebstahl informiert. Wer die Nummer der zuständigen Versicherung gleich zur Hand hat, kann den Schaden sofort per Telefon melden. Aber Achtung: Die Hausratversicherung kommt nur für den Diebstahl aus dem Haus, dem Keller oder der Garage auf! Wird das Fahrrad jedoch an anderen Plätzen entwendet, dann ist eine zusätzliche Fahrradversicherung notwendig.
Eine Versicherung zahlt auch nicht unmittelbar. Oftmals vergeht eine Frist von bis zu drei Wochen. Das Versicherungsunternehmen hält sich auf diese Weise die Option offen, für den Fall, dass das Fahrrad noch auftaucht oder gefunden wird.
Nicht selten werden Räder einfach spontan für eine kurze Fahrt entwendet und dann einfach ein paar Kilometer weiter wieder abgestellt. Daher in naher Zukunft die Augen offen zu halten und gegebenenfalls über die sozialen Netzwerke eine Suche starten. Im regionalen Tagesblatt kann ebenfalls eine kleine Anzeige aufgegeben werden. Der Besuch beim Fundbüro lohnt sich ab und zu auch. Immerhin hat es schon hin und wieder das Rad und seinen Besitzer wieder zusammengeführt.
Wichtig!
Die Versicherung springt nur ein, wenn der Besitzer ein hochwertiges und teures Schloss nachweisen kann. Einige Versicherungen schreiben sogar Art und Modell vom Fahrradschloss beim Abschluss der Police vor.
Fahrrad sichern – Vorsorge ist besser als Nachsorge
Natürlich lässt sich der Diebstahl nicht generell vermeiden. Dennoch kann man als Fahrradbesitzer selbstverständlich etwas tun, um es den Langfingern zu erschweren.
Der Abschluss einer Fahrradversicherung ist beim Erwerb hochwertiger Zweiräder dringend zu empfehlen. Anschließend sollten, wie bereits erwähnt, die wichtigsten Daten zum Rad notiert werden.
Als nächster Schritt steht der Kauf eines hochwertigen und sicheren Fahrradschlosses an. Im Fachhandel kann man sich diesbezüglich gern beraten lassen. Zu guter Letzt liegt es stets bei einem selber, das Fahrrad immer ordnungsgemäß abzuschließen.
Das Fahrrad taucht wieder auf! Was ist zu tun?
Wer sein gestohlen gemeldetes Rad bei einem Spaziergang wieder findet, kann es nicht einfach mitnehmen. In diesem Fall muss zunächst die Polizei informiert werden. Anhand der Angaben wird nun klar der Eigentümer ermittelt.
Selbiges trifft auch zu, falls das Fahrrad an einen Dritten ohne dessen Wissen verkauft wurde. Der neue Besitzer hat kein Anrecht darauf, das Rad zu behalten. Es wird dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zur Verfügung gestellt.